Dr.-Ing. Werner Meteling
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Meine Tätigkeit als Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit und für Schall- und Wärmeschutz beinhalten folgende Leistungen.

  • Prüfung der statischen Berechnungen inklusive der dazugehörigen Planungsunterlagen (Positions-, Ausführungs-, Bewehrungs-, Konstruktionspläne.)

  • Prüfung der Unterlagen für den Schall- und Wärmeschutzes. Dieses ist nur dann notwendig, wenn der Aufsteller dieser Unterlagen kein staatlich anerkannter Sachverständiger für den Schall- und Wärmeschutz ist.

  • Stichprobenhafte Kontrollen der geprüften Bauteile vor Ort .

  • Ausstellung aller notwendigen Berichte und Bescheinigungen:

  • Bericht über die Prüfung bautechnischer Nachweise gemäß § 12 Abs. 1 SV-VO Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

  • Bescheinigung nach § 12 Abs. 1 SV-VO über die Prüfung der Standsicherheit.

  • Überwachungsvermerke gemäß § 83 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.

  • Bescheinigung nach § 12 Abs. 2 SV-VO über die stichprobenhaften Kontrollen der Standsicherheit während der Bauausführung.

  • Bescheinigung nach § 23 Abs. 1 SV-VO über den Schall- und Wärmeschutz.