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Meine Tätigkeit als Sachverständiger für
die Prüfung der Standsicherheit und für Schall- und Wärmeschutz
beinhalten folgende Leistungen.
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Prüfung
der statischen Berechnungen inklusive der dazugehörigen
Planungsunterlagen (Positions-, Ausführungs-, Bewehrungs-,
Konstruktionspläne.)
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Prüfung
der Unterlagen für den Schall- und Wärmeschutzes. Dieses ist nur
dann notwendig, wenn der Aufsteller dieser Unterlagen kein staatlich
anerkannter Sachverständiger für den Schall- und Wärmeschutz ist.
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Stichprobenhafte
Kontrollen der geprüften Bauteile vor Ort .
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Ausstellung
aller notwendigen Berichte und Bescheinigungen:
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Bericht
über die Prüfung bautechnischer Nachweise gemäß § 12 Abs. 1
SV-VO Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
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Bescheinigung nach § 12 Abs. 1 SV-VO über die Prüfung der
Standsicherheit.
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Überwachungsvermerke
gemäß § 83 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.
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Bescheinigung nach § 12 Abs. 2 SV-VO über die stichprobenhaften
Kontrollen der Standsicherheit während der Bauausführung.
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Bescheinigung
nach § 23 Abs. 1 SV-VO über den Schall- und Wärmeschutz.
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